Mitglieder der School of Education "FACE"
Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt.
Mitgliedschaft für Beschäftigte
Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen beantragen:
- die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der SoE mitwirken,
- die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktoranden und Doktorandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten,
- die Habilitanden und Habilitandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.
Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der SoE, brauchen die Mitgliedschaft nicht beantragen und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule:
- die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE,
- die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der SoE tätig sind,
- Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der SoE angestellt sind.