Eine besondere Lebenssituation liegt vor, wenn der/die Studierende nachweislich:

  • ein Kind im Alter von bis zu 14 Jahren und/oder eine pflegebedürftige Person überwiegend alleine zu versorgen hat,
  • er/sie aus einem wichtigem Grund, bspw. auf Grund einer längerfristigen medizinischen Behandlung, eine Veranstaltung zu einer bestimmten Zeit besuchen muss,
  • er/sie Spitzensportler*in ist.