Definition Studierende in besonderen Lebenssituationen
Eine besondere Lebenssituation liegt vor, wenn der/die Studierende nachweislich:
- ein Kind im Alter von bis zu 14 Jahren und/oder eine pflegebedürftige Person überwiegend alleine zu versorgen hat,
- er/sie aus einem wichtigem Grund, bspw. auf Grund einer längerfristigen medizinischen Behandlung, eine Veranstaltung zu einer bestimmten Zeit besuchen muss,
- er/sie Spitzensportler*in ist.