Studierende in besonderen Lebenssituationen

Frage: Auf Grund wichtiger persönlicher Umstände kann ich nur zu bestimmten Zeiten an der PH sein. Wie erhalte ich einen Platz zu den für mich passenden Zeiten?
Antwort: Die PH Freiburg unterstützt Studierende in besonderen Lebenssituationen durch eine Vorab-Platzvergabe. Ob Ihre Lebenslage berücksichtigt werden kann, wird im Einzelfall geprüft und entschieden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Studien-Service-Center service@ph-freiburg.de. Eine Orientierungshilfe, ob die Vorab-Platzvergabe in Ihrem Fall in Frage kommt, stellt die Empfehlung des Prorektors Lehre dar. Diese finden Sie hier.


Zu wenig zugewiesene SWS

Frage: Ich habe nach Abschluss beider Vergaberunden im zentralen Belegverfahren nicht alle Veranstaltungen zugewiesen bekommen, die ich benötige. Was kann ich tun?
Antwort: Bitte prüfen Sie zunächst, ob es noch eine passende Veranstaltung mit freien Plätzen gibt (Aushänge in den Instituten). Sollte dies nicht der Fall sein und Sie ordnungsgemäß am zentralen Belegverfahren teilgenommen haben und nicht alle zwingend im laufenden Semester benötigten Veranstaltungen bekommen haben, so liegt bei Ihnen evtl. ein Härtefall vor. Die Platzvergabe an Härtefälle erfolgt dezentral durch die Institute. Bitte nehmen Sie umgehend mit dem entsprechenden Institut Kontakt auf. Ob bei Ihnen tatsächlich ein Härtefall vorliegt, wird von den Institutsverantwortlichen geprüft und entschieden.


Keine Härtefälle

Frage: Wann liegt kein Härtefall vor?
Antwort: Ein Härtefall liegt z.B. nicht vor, wenn der/die Studierende:

  • es versäumt hat, am zentralen Belegverfahren teilzunehmen,
  • dem Studienfortschritt entsprechende Veranstaltungen zugewiesen bekommen hat, aber nicht mit der Lehrperson oder dem Thema zufrieden ist,
  • die Veranstaltung bereits in einem vorangegangenen Semester zugewiesen bekommen hat, sie aber nicht besucht hat (Ausnahme: Nichtteilnahme aus wichtigem Grund),
  • an der ihm/ihr zugewiesenen Lehrveranstaltung auf Grund eines Nebenjobs nicht teilnehmen möchte,
  • die in der Studienordnung vorgesehene Zahl an SWS im zentralen Belegverfahren zugewiesen bekommen hat, aber eine andere oder weitere Veranstaltung des Moduls besuchen möchte,
  • eine andere Veranstaltung desselben Moduls besuchen könnte.


Studienplatz erst nach Abschluss des Belegverfahrens erhalten

Frage: Ich habe meinen Studienplatz so spät erhalten, dass ich nicht am zentralen Belegverfahren teilnehmen konnte. Wie bekomme ich meine Veranstaltungen?
Antwort: In diesem Fall gelten Sie als Härtefall und bekommen die von Ihnen benötigten Lehrveranstaltungen dezentral durch die Institute zugewiesen. Bitte nehmen Sie umgehend mit diesen Kontakt auf und erkundigen sich wie die Vergabe an Härtefälle in ihrem Institut abläuft.