Unterschiede
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mitgliedschaft [2021/04/18 00:50] – Nikolaus Müller-Büchele | mitgliedschaft [2024/11/07 10:36] (aktuell) – Nikolaus Müller-Büchele | ||
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Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt. | Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt. | ||
===== Mitgliedschaft für Beschäftigte ===== | ===== Mitgliedschaft für Beschäftigte ===== | ||
- | Mitglieder | + | Die Mitgliedschaft |
+ | * die Hochschullehrer/ | ||
+ | * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktoranden und Doktorandinnen, | ||
+ | * die Habilitanden und Habilitandinnen, | ||
+ | |||
+ | Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der SoE, brauchen die Mitgliedschaft **nicht beantragen** und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule: | ||
* die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE, | * die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE, | ||
* die Mitarbeiter/ | * die Mitarbeiter/ | ||
* Projektmitarbeiter/ | * Projektmitarbeiter/ | ||
- | Diese Mitglieder brauchen die Mitgleidschaft nicht beantragen und bekommen automatische einen Accoutn der Partnerhochschule. | ||
- | Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen **beantragen**: | + | |
- | * die Hochschullehrer/ | + | |
- | * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktorand/ | + | |
- | * die Habilitand/ | + |