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mitgliedschaft [2021/04/12 17:11] Nikolaus Müller-Büchelemitgliedschaft [2024/11/07 10:36] (aktuell) Nikolaus Müller-Büchele
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 ====== Mitglieder der School of Education "FACE" ====== ====== Mitglieder der School of Education "FACE" ======
- +Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt. 
-Die School of Education „Freiburg Advanced Center of Education“ (FACE) - im folgenden "SoE" - ist eine gemeinsame hochschulübergreifende Einrichtung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule Freiburg und der Hochschule für Musik Freiburg im Bereich Lehrer*innenbildung. +===== Mitgliedschaft für Beschäftigte =====
- +
-Personen mit Bezug zur Lehrerbildung sind Mitglieder der SoE oder können die Mitgliedschaft auf Antrag erwerben. Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt. +
- +
-===== Studierende ===== +
-Mitglieder der SoE sind immatrikulierte Studierende +
-  * des Studiengangs für das Lehramt Sekundarstufe 1 der PH, +
-  * im Fach Musik mit Option Lehramt der HfM, +
-  * des Studiengangs „Master of Education“ der Uni.+
 Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen **beantragen**: Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen **beantragen**:
-  * Studierende des „Polyvalenten Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengangs mit Option Lehramt“ der Uni.+  * die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der SoE mitwirken, 
 +  * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktoranden und Doktorandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten, 
 +  * die Habilitanden und Habilitandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.
  
-===== Beschäftigte ===== +Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der SoE, brauchen die Mitgliedschaft **nicht beantragen** und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule:
-Mitglieder der SoE sind+
   * die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE,   * die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE,
   * die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der SoE tätig sind,   * die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der SoE tätig sind,
   * Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der SoE angestellt sind.   * Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der SoE angestellt sind.
-Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen **beantragen**: + 
-  * die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der SoE mitwirken, + 
-  * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktorand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten, +
-  * die Habilitand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.+