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mitgliedschaft [2021/04/12 17:05] – [Mitglieder der School of Education "FACE"] Nikolaus Müller-Büchelemitgliedschaft [2024/11/07 10:36] (aktuell) Nikolaus Müller-Büchele
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 ====== Mitglieder der School of Education "FACE" ====== ====== Mitglieder der School of Education "FACE" ======
 +Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt.
 +===== Mitgliedschaft für Beschäftigte =====
 +Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen **beantragen**:
 +  * die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der SoE mitwirken,
 +  * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktoranden und Doktorandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten,
 +  * die Habilitanden und Habilitandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.
  
-Die School of Education „Freiburg Advanced Center of Education“ (FACE) - im folgenden "SoE" - ist eine gemeinsame hochschulübergreifende Einrichtung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule Freiburg und der Hochschule für Musik Freiburg im Bereich Lehrer*innenbildung. +Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der SoE, brauchen die Mitgliedschaft **nicht beantragen** und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule:
- +
-Personen mit Bezug zur Lehrerbildung sind Mitglieder der SoE oder können die Mitgliedschaft auf Antrag erwerben. Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt. +
- +
-===== Studierende ===== +
-Mitglied der SoE sind immatrikulierte Studierende +
-  des Studiengangs für das Lehramt Sekundarstufe 1 der PH, +
-  im Fach Musik mit Option Lehramt der HfM, +
-  des Studiengangs „Master of Education“ der Uni, +
-  **auf Antrag** des „Polyvalenten Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengangs mit Option Lehramt“ der Uni. +
- +
-===== Beschäftigte ===== +
-Mitglied der SoE sind+
   * die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE,   * die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE,
   * die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der SoE tätig sind,   * die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der SoE tätig sind,
   * Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der SoE angestellt sind.   * Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der SoE angestellt sind.
-die Mitgliedschaft der SoE **beantragen** können: 
-  * die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der SoE mitwirken, 
-  * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktorand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten, 
-  * die Habilitand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.  
  
-(2) Die Mitgliedschaft endet mit Beendigung der Tätigkeit in der School of Education „FACE“ sowie mit Beendigung von wissenschaftlichen Tätigkeiten in den Bereichen der Lehrerbildung. Bei Studierenden und eingeschriebenen Doktoranden endet die Mitgliedschaft mit der Exmatrikulation. In begründeten Fällen kann das Rektorat auf Vorschlag des Direktoriums Mitgliedschaften beenden.+