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Zeitschiene

Die EU-Kommission hat das Ziel, bis 2025 einen europäischen Bildungsraum zu schaffen.

Dazu soll die →ESC und die Erasmus-App im Laufe des Jahres 2021 flächendeckend eingeführt sein und die Hochschulen das EWP-Netzwerk mit den ESCI-Tools nutzen. Die Nutzung dieses Netzes ist gemäß folgendem Zeitplan für eine Digitalisierung des Programms SMS verbindlich:

  • 2021 - Verwaltung von Online-Lernvereinbarungen (→OLA)
  • 2022 – Verwaltung interinstitutioneller Vereinbarungen (→IIA)
  • 2023 – Austausch von Angaben zu Austausch-Studierenden und deren Prüfungsergebnissen im Rahmen der Mobilität (ToR, Nominierungen)

Es gibt noch keinen Zeitplan für die Digitalisierung der Programme für Auslandspraktika SMP und Personalmobilität ST.

Die PH soll ab Juni 2021

  • mit dem EWP-Netzwerk verbunden sein,
  • schnellstmöglich ausschließlich digitale Learning Agreements austauschen (→OLA),
  • schnellstmöglich die Inter-Institutional Agreements (→IIA) der neuen Programmgeneration digital erneuern bzw. neue IIA nur noch digital abschließen,
  • auf Empfehlung der Europäische Kommission →eduGAIN beitreten. Alternativ ist die Verwendung des European Student Identifiers (→ESI) und/oder die Verwendung der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises möglich. Weitere →eIDAS-kompatible Möglichkeiten werden über die kommerziellen Drittanbieter realisiert. Für Studierende wird auf den Einsatz der neuen →Erasmus+ App hingewiesen.

Das akademische Jahr 2021/2022 soll jedoch als Übergangsjahr für diejenigen Hochschulen betrachtet werden, die vor „großen Herausforderungen bei der Umsetzung stehen“. Die Umstellung muss aber spätestens Ende SoSe 2022 abgeschlossen sein, sonst kann die →ECHE-Akkreditierung entzogen werden.

Stand PH FR

Der DAAD teilt mit: Die hierfür notwendigen technischen Systeme und Schnittstellen befinden sich in der Endphase der Entwicklung und sollten bis Juni 2021 (!) fertiggestellt sein. Von April bis Juni 2021 wird die Europäische Kommission daher zwei technische Webinare für Hochschulen anbieten, um detailliert über die Implementierung und Verwendung digitaler IIAs und digitaler LAs zu informieren. (Termine sind mir nicht bekannt - nmb)

Die Auflagen des Online-Zugangsgesetzes müssen spätestens Ende 2022 umgesetzt sein.