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Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Hochschulen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten (Gesetzestext).
Das nationale OZG verpflichtet außerdem zur Einhaltung der internationalen EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO), die Umsetzung soll 2023 abgeschlossen sein. Nutzer/-innen können dann in einem übergreifenden EU-Portal direkt auf alle nationalen Portale zugreifen und ausgewählte EU-Leistungen EU-weit ohne Papieranträge oder Behördensuche nutzen können.
Für die verschiedenen Bereiche ist die Zuständigkeit für die Umsetzung des OZG auf die Bundesländer verteilt - nach dem Motte „Einer für alle“ (abgekürzt mit „EfA“ ). Der Bereich „Bildung“ wird vom Land Sachsen-Anhalt bearbeitet (Details werden beschrieben auf Themenfeldkonferenz im Dez 2021).
Informationen zu Verwaltungsleistungen werden strukturiert im FIM-Portal zur Verfügung gestellt. So steht hier auch der komplette Leistungskatalog als Download zur Verfügung. Hier als Beispiel ein Auszug aus den Leistungen zum Thema Hochschulangelegenheiten.
(Info-Video - gut gemacht )