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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Hochschulen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten (Gesetzestext).

Das nationale OZG verpflichtet außerdem zur Einhaltung der internationalen EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO), die Umsetzung soll 2023 abgeschlossen sein. Nutzer/-innen können dann in einem übergreifenden EU-Portal direkt auf alle nationalen Portale zugreifen und ausgewählte EU-Leistungen EU-weit ohne Papieranträge oder Behördensuche nutzen können.

Informationen zu Verwaltungsleistungen werden strukturiert im FIM-Portal zur Verfügung gestellt. So steht hier auch der komplette Leistungskatalog als Download zur Verfügung. Hier als Beispiel ein Auszug aus den Leistungen zum Thema Hochschulangelegenheiten.
(Info-Video - gut gemacht :-) )