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Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Hochschulen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten (Gesetzestext).
Das nationale OZG verpflichtet außerdem zur Einhaltung der internationalen EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO), die Umsetzung soll 2023 abgeschlossen sein.
Informationen zu Verwaltungsleistungen werden strukturiert im FIM-Portal zur Verfügung gestellt. So steht hier auch der komplette Leistungskatalog als Download zur Verfügung. Hier als Beispiel ein Auszug aus den Leistungen zum Thema Hochschulangelegenheiten.