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Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Hochschulen, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten (Gesetzestext).
Das nationale OZG verpflichtet zur Einhaltung der internationalen EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO), die Umsetzung soll 2023 abgeschlossen sein.
Verwaltungsleistungen, die Hochschulen betreffen, sind z. B. hier vom Hochschulforum "Digitalisierung" beschrieben, im Anhang 10.3 der Anforderungskatalog. Der komplette Leistungskatalog steht als Download zur Verfügung. Hier als Beispiel ein Auszug aus den Leistungen zum Thema Hochschulangelegenheiten.