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Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Hochschulen, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten (Gesetzestext).

Das nationale OZG verpflichtet zur Einhaltung der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO).

Verwaltungsleistungen, die Hochschulen betreffen, sind z. B. hier vom Hochschulforum "Digitalisierung" beschrieben, im Anhang 10.3 der Anforderungskatalog. Der komplette Leistungskatalog steht als Download zur Verfügung.