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OZG
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Hochschulen, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten (Gesetzestext)
Die Verwaltungsleistungen, die die Hochschulen nach OZG umzusetzen sind z. B. hier vom Hochschulforum "Digitalisierung" beschrieben, im Anhang 10.3 der Anforderungskatalog. Der komplette Leistungskatalog steht als Download zur Verfügung.