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ozg [06.04.2021 13:05] – Nikolaus Müller-Büchele | ozg [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1 |
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Das [[https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/startseite/startseite-node.html|Onlinezugangsgesetz]] verpflichtet auch Hochschulen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Studierenden auch digital anzubieten ([[http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/|Gesetzestext]]). | |
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Das nationale OZG verpflichtet außerdem zur Einhaltung der internationalen EU-Verordnung zum | |
[[https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-sdg/sdg-anforderungen/sdg-anforderungen-node.html|Single Digital Gateway]] (**SDG-VO**), die Umsetzung soll 2023 abgeschlossen sein. | |
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Verwaltungsleistungen, die Hochschulen betreffen, sind z. B. hier vom [[https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_55_Onlinezugangsgesetz_Hochschulen.pdf|Hochschulforum "Digitalisierung"]] beschrieben, im Anhang 10.3 der Anforderungskatalog. Der komplette Leistungskatalog steht als [[https://fimportal.de/kataloge|Download]] zur Verfügung. Hier als Beispiel ein Auszug aus den Leistungen zum Thema {{ ::ozg_leistungen.pdf |Hochschulangelegenheiten}}. | |
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