Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen beantragen:
die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der
SoE mitwirken,
die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktoranden und Doktorandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten,
die Habilitanden und Habilitandinnen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.
Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der SoE, brauchen die Mitgliedschaft nicht beantragen und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule:
die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der
SoE,
die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der
SoE tätig sind,
Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der
SoE angestellt sind.