Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen beantragen:
die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der
SoE mitwirken,
die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktorand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten,
die Habilitand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind.
Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der Soe, brauchen die Mitgliedschaft nicht beantragen und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule:
die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der
SoE,
die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der
SoE tätig sind,
Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der
SoE angestellt sind.