====== Mitglieder der School of Education "FACE" ====== Die Mitgliedschaft ist im §2 der Satzung der SoE geregelt. ===== Mitgliedschaft für Beschäftigte ===== Die Mitgliedschaft der SoE können folgende Personen **beantragen**: * die Hochschullehrer/-innen und akademischen Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Lehrerbildung tätig sind oder an den Aufgaben der SoE mitwirken, * die zur Promotion bei den beteiligten Hochschulen angenommenen Doktorand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich arbeiten, * die Habilitand/-innen, die in Bereichen der Lehrerbildung wissenschaftlich tätig sind und Mitglieder der beteiligten Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1 LHG sind. Folgende Personengruppen sind immer Mitglieder der Soe, brauchen die Mitgliedschaft **nicht beantragen** und bekommen automatische einen Account der Partnerhochschule: * die Mitglieder des Direktoriums und des Gemeinsamen Studienausschusses der SoE, * die Mitarbeiter/-innen der beteiligten Hochschulen, die in der Administration der SoE tätig sind, * Projektmitarbeiter/-innen, die über Drittmittelprojekte der SoE angestellt sind.